Natürliche Person

Natürliche Personen sind Menschen in ihrer besonderen Eigenschaft als Rechtssubjekt. Die Rechtsfähigkeit erlangt ein Mensch mit seiner Geburt, sie endet grundsätzlich mit seinem Tod. Die Gleichsetzung eines Menschen mit einem Rechtssubjekt war nicht in allen Kulturen verwurzelt; so gewährte das römische Recht Sklaven keine Bürgerrechte, so dass sie nicht als natürliche Personen angesehen wurden. Mit der Eigenschaft als natürliche Person ist das Tragen von Rechten ebenso wie das Tragen von Pflichten verbunden. Den Gegenentwurf zu natürlichen Personen bilden juristische Personen, bei welchen es sich um durch eine gemeinsame Willenserklärung entstandene Rechtssubjekte handelt.

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