Nebenkostenerstattung

Der Begriff Nebenkostenerstattung bezieht sich in den meisten Fällen darauf, dass die Betriebskostenabrechnung einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung ein Guthaben des Wohnungsinhabers ergibt. In diesem Fall erhält er die zu viel gezahlten Nebenkosten erstattet, während für die Zukunft die Betriebskostenvorauszahlungen verringert werden. Eine Nebenkostenerstattung muss zeitnah nach der Erstellung der Nebenkostenabrechnung erfolgen. In einer weiteren Bedeutung meint die Nebenkostenerstattung die Tatsache, dass die Arge beziehungsweise das Jobcenter die nachzuzahlenden Nebenkosten in vielen Fällen übernimmt. Auch bei einer Spesenabrechnung ist der Begriff der Nebenkostenabrechnung gebräuchlich und bezieht sich auf die Erstattung der nachgewiesenen Nebenkosten.

^