Im engeren Sinn bezeichnet der Nebenkostenzuschuss eine Zahlung, welche Haus- und Wohnungseigentümer mit geringem Einkommen auf Antrag erhalten. Die Auszahlung des Nebenkostenzuschusses erfolgt bei Bezug von Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter beziehungsweise die Arbeitsagentur und in anderen Fällen durch das Wohnungsamt (in einigen Bundesländern beziehungsweise Orten mit dem Sozialamt zusammengelegt). Im weiteren Sinn bezieht sich der Begriff Nebenkostenzuschuss auch auf eine den Mietern zusätzlich zu dem anhand der Miete errechneten Wohngeld ausgezahlte Leistung. Die Höhe des Nebenkostenzuschusses ergibt sich aus der Miete sowie den zu zahlenden Nebenkosten, zusätzlich verlangt der Gesetzgeber für eine Bezuschussung, dass die zu berücksichtigenden Betriebskosten angemessen sind.