Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung besagt, dass ein Gut keiner Ausfuhrgenehmigung unterliegt. Diese Bescheinigung wird von einer Genehmigungsbehörde des Außenwirtschaftsverkehrs ausgestellt. In den häufigsten Fällen ist das Bundesausfuhramt zuständig. Es wird auch kurz BAFA genannt. Dieses Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zählt zu den Bundesoberbehörden bei Wirtschaft und Technologie. Des Weiteren wird eine Negativbescheinigung auch von der Gemeinde erteilt. Somit wird bestätigt, dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird. Dies ist auch ohne einen Eintrag in das Grundbuch möglich. Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Register. Es dient einer Auskunft bezüglich der Eigentumsverhältnisse und Belastungsverhältnisse eines Grundstücks. Unter einer Negativbescheinigung versteht man jedoch auch die Bescheinigung eines Arbeitgebers, dass etwa für eine Fortbildung keine steuerfreien Zahlungen erfolgt sind.

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