Nettobetrag

Bei einer Rechnung meint der Nettobetrag deren Höhe ohne Mehrwertsteuer. Der Nettobetrag ist wegen der Abziehbarkeit der geleisteten Vorsteuer maßgeblich für die Kostenberechnung von Unternehmen, sofern für diese nicht Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes gilt. Bei Löhnen und Gehältern ist der Nettobetrag das Arbeitsentgelt nach Abzug der Lohnsteuer einschließlich der eventuell anfallenden Kirchensteuer und der Sozialabgaben. Arbeitnehmer nehmen ihrerseits vorwiegend die Auszahlungssumme als Nettobetrag an, dieser kann sich allerdings durch weitere Abzüge wie den Eigenanteil zur betrieblichen Altersvorsorge gegenüber dem eigentlichen Nettogehalt zusätzlich verringern. Grundsätzlich steht einem Nettobetrag ein höherer oder bestenfalls gleich hoher Bruttobetrag gegenüber.

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