Nettogehalt

Das Nettogehalt ist das Arbeitsentgelt für Gehaltsempfänger nach Abzug der anfallenden Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen. Bei geringfügigen Beschäftigungen sowie bei studentischen Arbeitsverträgen mit einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums entspricht das Nettogehalt in etwa dem Bruttogehalt, da lediglich Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind. In der Wahrnehmung der meisten Beschäftigten entspricht das Nettogehalt dem auf ihrem Bankkonto eingehenden Betrag. Tatsächlich gilt der für eine betriebliche Altersversorgung abgezogene Betrag ebenfalls zum Nettogehalt. Die Unterscheidung zwischen dem Nettogehalt als festes monatliches Arbeitsentgelt und dem Nettolohn bei einer Entgeltabrechnung nach Arbeitsstunden wird umgangssprachlich kaum durchgeführt, so dass beide Begriffe als Synonym für das Nettoeinkommen dienen.

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