Der Nettogewinnzuschlag ist ein Begriff aus der Handelskalkulation. Er umfasst kalkulatorische Kosten ebenso wie Handlungskosten und den geplanten Betriebsgewinn und wird auf den Einstandspreis einer Ware aufgeschlagen. Für die Berechnung des Verkaufspreises werden die im Betrieb anfallenden Handlungskosten ebenfalls berücksichtigt. Der Bruttogewinnzuschlag berücksichtigt als Pendant zum Nettogewinnzuschlag in der Handelskalkulation hingegen nicht den Einstandspreis der zu kalkulierenden Waren. Gemäß der Wirtschaftstheorie legt ein Handelsunternehmen einen einheitlichen Nettogewinnzuschlag für eine Produktgruppe fest; in der Praxis veranlasst die Konkurrenzsituation jedoch die meisten Händler zu Sonderangeboten bei einzelnen Waren, mit deren Hilfe Käufer angelockt werden sollen.