Nettokreditverschuldung

Die Nettokreditverschuldung gibt den Schuldenstand eines öffentlichen Haushaltes oder eines Unternehmens abzüglich der vorhandenen liquiden Mittel und der bestehenden Forderungen an. Eine Erhöhung der Nettokreditverschuldung ist in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll, wenn diese mit einem deutlichen Zuwachs an Investitionsleistungen verbunden ist. In den meisten Bundesländern besteht für die Gemeindehaushalte die gesetzliche Verpflichtung, dass ihre Nettokreditverschuldung nicht beziehungsweise ausschließlich auf Grund von Investitionen steigen darf. In der betrieblichen Finanzrechnung sind die Nettoverbindlichkeiten von größerer Bedeutung als die Nettokreditverschuldung. Diese errechnen sich aus den bestehenden Verbindlichkeiten abzüglich der für Betrieb nicht zwingend notwendigen flüssigen Mittel und der um wahrscheinliche Ausfälle korrigierten Forderungen.

^