Nettolohnberechnung

Die Nettolohnberechnung ermittelt das an den Arbeitnehmer auszuhändigende Arbeitsentgelt anhand des Bruttolohnes und der Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Zwischen dem Nettoentgelt und dem Auszahlungsbetrag kann ein Unterschied bestehen, wenn der Arbeitnehmer eigene Beiträge zu einer betrieblichen Rentenversicherung bezahlt. Auch die zusätzliche Erstattung von Auslagen oder die heute selten vorgenommene Verrechnung des Kantinenessens mit dem Arbeitsentgelt zu einer Differenz zwischen dem Nettolohn und der Lohnüberweisung. Brutto-Netto-Rechner ermöglichen Arbeitnehmern und Stellenbewerbern, selbst die Nettolohnberechnung für ihren aktuellen oder einen ihnen angebotenen Bruttolohn vorzunehmen. Voraussetzung für die Nettolohnberechnung ist die Eingabe der Lohnsteuerklasse und der Religionszugehörigkeit. Zudem werden künftig eventuelle Krankenkassen-Zusatzbeiträge über den Arbeitgeber abgeführt.

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