Der Begriff der Nettoneuverschuldung bezieht sich auf eine Volkswirtschaft und fasst für die Bundesrepublik Deutschland die Verschuldungen des Bundes, der einzelnen Bundesländer, der Gemeinden einschließlich der übergeordneten Gemeindeverbände sowie der Sozialversicherungen zusammen. Die Nettoneuverschuldung wird durch die Aufnahme der Kredite einer Volkswirtschaft (Bruttoneuverschuldung) abzüglich der von ihr geleisteten Tilgungen berechnet. Wenn die Nettoneuverschuldung negativ ist, also mehr Darlehen getilgt als aufgenommen wurden, nimmt die Staatsverschuldung ab. Die meisten Staaten nehmen jährlich mehr Kredite auf als sie tilgen, so dass die Nettoneuverschuldung größer als Null ist und entsprechend die Gesamtsumme der Staatsschulden anwächst. Gemäß europäischer Kriterien darf die jährliche Nettoneuverschuldung drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.