Das Nettosozialprodukt wird aus dem Bruttosozialprodukt gebildet, indem dieses um Abschreibungen verringert wird. Die Abschreibungen berücksichtigen den Wertverlust des Anlagevermögens infolge der Abnutzung oder eines Werteverfalls. Das Volkseinkommen wird auch als Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bezeichnet und wird durch die Einberechnung des Saldos aus Leistungen und Vermögenstransfers zwischen Inländern und dem Ausland vom NIP zu Faktorkosten gebildet. Inländer bezieht sich dabei nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern wie der Begriff des Deviseninländers darauf, ob eine volle Steuerpflicht im jeweiligen Land besteht. Faktisch gibt das NSP den Wert aller Güter und aller Dienstleistungen einer Volkswirtschaft nach Abzug der Wertverluste des Anlagevermögens an.