Nettoverdienst

Der Nettoverdienst ist das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers abzüglich der anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bei Selbständigen entspricht dem Nettoverdienst der Gewinn abzüglich der Beiträge zur Krankenkasse und zur gesetzlichen oder freiwilligen Rentenversicherung beziehungsweise der Überschuss abzüglich der selbst zu tragenden Anteile einer berufsständischen Pflichtversicherung beziehungsweise der Künstlersozialkasse. Arbeitnehmer setzen den Nettoverdienst häufig mit dem Auszahlungsbetrag gleich, was nicht immer zutrifft. Vielmehr zahlen Beschäftigte häufig Beiträge zur betrieblichen Altersversicherung, welche die Auszahlungssumme, nicht aber den eigentlichen Nettoverdienst mindern. Einige Betriebe rechnen auch die Kantinenverpflegung über die Gehaltszahlung ab, so dass der Auszahlungsbetrag auch wegen zu erstattender Kosten unterhalb des Nettoverdienstes liegen kann.

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