Der Begriff Nettozinsen wird sowohl für die Zinsen nach der Berücksichtigung des Steuerabzuges als auch für den Zinsertrag nach der Berücksichtigung der Inflationsrate verwendet. In steuerlicher Hinsicht muss der Anleger von den erhaltenen Zinsen die Kapitalertragssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages abziehen, sofern er den Freistellungsauftrag schon ausgeschöpft hat. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate führen Geldanlagen mit geringer Verzinsung zu negativen Nettozinsen, da der nominelle Zinssatz oftmals unterhalb der Geldentwertung durch Preissteigerungen liegt. Bei einigen ausländischen Anleihen fallen durch die Berechnung einer fiktiven Quellensteuer als Steuergutschrift erhöhte Nettozinsen an. Umgangssprachlich wird beim gleichzeitigen Vorhandensein von Schulden und Guthaben auch die Differenz zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen als Nettozins bezeichnet.