Niedriglohnbeschäftigung

Eine Niedriglohnbeschäftigung ist eine geringfügig vergütete Beschäftigung. Neben der Bezahlung geringer Löhne stellt die formale Gestaltung eines tatsächlich nicht der Ausbildung dienenden Arbeitsverhältnisses als Praktikum eine Form der Niedriglohnbeschäftigung dar, welche auch nach der flächendeckenden Einführung des Mindestlohnes bestehen bleibt. Bei einer absoluten Niedriglohnbeschäftigung reicht das Arbeitseinkommen trotz einer vollen Stelle nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus, so dass eine Aufstockung durch das Jobcenter erforderlich wird. Eine relative Niedriglohnbeschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von seinem Gehalt zwar (knapp) den Lebensunterhalt bestreiten kann, aber weniger als für die von ihm ausgeübte Tätigkeit verdient. Dir relative Niedriglohnbeschäftigung ist eine häufige Folge des Outsourcings einzelner Unternehmensbereiche.

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