Nießbrauch

Der Nießbrauch erlaubt neben der eigenen Benutzung eines Gutes auch das Erzielen von Einnahmen durch den Nutznießer. Der Nießbrauch ist an eine Person gebunden und kann somit weder zu Lebzeiten veräußert noch vererbt werden. In der Schweiz wird das entsprechende Recht als Nutznießung (Schweizer Schreibweise Nutzniessung) und in Österreich als Fruchtgenussrecht bezeichnet. Der Nießbrauch kommt am häufigsten bei Immobilien vor und ist vom Wohnrecht zu unterscheiden, welches lediglich das lebenslange Recht zum Bewohnen der entsprechenden Räume, nicht aber zum Erzielen weiterer Einkünfte aus der entsprechenden Immobilie umfasst. In Deutschland ist zwischen den Rechtskonstruktionen des Vorbehaltsnießbrauches und des Zuwendungsnießbrauches zu unterscheiden.

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