Der Nominalzinsfuß bezeichnet den zu zahlenden Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital. Der Nominalzinsfuß enthält jedoch keine mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten sowie nicht ein möglicherweise mit der Kreditaufgabe verbundenes Disagio, so dass der Nominalzinsfuß für den Kreditnehmer entweder geringer oder (bei Krediten ohne Berechnung von Kosten) identisch mit dem effektiven Zinssatz ist. Bei Wertpapieren wird der Nominalzinsfuß angegeben und in der Regel auf dem Wertpapier aufgedruckt. Der Finanzierungsvertrag enthält ebenfalls Angaben zum Nominalzinsfuß, bei privaten Kreditnehmern ist jedoch der effektive Jahreszins zusätzlich anzugeben, da nur durch diesen eine ausreichende Vergleichbarkeit unterschiedlich ausgestatteter Kreditverträge gegeben ist.