Nummernkonto

Das in der Unterhaltungsliteratur häufig beschriebene anonyme Nummernkonto ist auf Grund des Geldwäschegesetzes und weiterer rechtlicher Bestimmungen nicht zulässig. Die in einigen Ländern zulässige Form des sogenannten Nummernkontos besteht darin, dass der Name des Inhabers nur den leitenden Bankangestellten bekannt ist, während auf den Kontoauszügen sowie im sonstigen Zahlungsverkehr nur eine Nummer erscheint. Ein derartiges faktisch nicht anonymes Nummernkonto wird in der Schweiz offiziell als Inhaberkonto bezeichnet, in Deutschland ist auch diese Variante verboten. Umgangssprachlich sprechen Schweizer Bürger nicht von einem Nummernkonto, sondern von einer Nummernbeziehung. Die steuerlichen Bestimmungen eines Inhaberkontos unterscheiden sich hierbei auch in der Schweiz nicht von den für ein übliches Konto geltenden.

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