Eine öffentliche Beglaubigung kann von einem Deutschen Konsulat, einer Deutschen Botschaft oder auch einem Notar in Deutschland ausgestellt werden. Zusätzlich gibt es auch amtliche Beglaubigungen. Diese werden teilweise auch anstatt einer öffentlichen Beglaubigung anerkannt und stellen in den meisten Fällen die preisgünstigere Variante dar. Hier muss eine ganz bestimmte Form eingehalten werden. So ist ein Beglaubigungsvermerk zu ergänzen. Hiermit soll bestätigt werden, dass ein Originaldokument mit der Kopie übereinstimmt. Bürgerämter bieten unter anderem auch amtliche Beglaubigungen an. Diese werden nicht nur aufgrund der geringen Gebühren häufig genutzt, sondern auch aus dem Grund, da sich die Kunden darauf verlassen können, dass eine Beglaubigung auch in jedem Fall den formellen Anforderungen entspricht.