Die öffentliche Kreditaufnahme wird unter anderem auch als Staatsverschuldung oder als Netto-Neuverschuldung betitelt. Dies stellt eine Möglichkeit dar, um öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Dabei gibt es für die Finanzierung von öffentlichen Ausgaben unterschiedliche Möglichkeiten. Hierzu ist die Verwendung von Steuern und Beiträgen genauso möglich wie die Aufnahme eines Kredits. Da durch das Aufnehmen eines Kredits zusätzliche Schulden entstehen, wird eine öffentliche Kreditaufnahme stets sorgfältig geprüft. Neben weiteren Schulden kann eine Kreditaufnahme auch zu weiteren Zinsverpflichtungen führen. So wird diese nur bei speziellen Anlässen vorgenommen, dies in Verbindung mit Begründungen. Bei der Errechnung der Netto-Neuverschuldung wird von der Bruttoneuverschuldung die Tilgung bereits zuvor aufgenommener Kredite abgezogen.