Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei welcher die einzelnen Mitglieder außer mit ihrer Einlage auch mit ihrem gesamten Vermögen haften. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass es sich bei den Mitgliedern der offenen Handelsgesellschaft teilweise oder vollständig um juristische Personen handelt, deren Vermögen begrenzt ist. Für die Gründung einer OHG reichen zwei Beteiligte aus, die meisten entsprechenden Handelsgesellschaften werden jedoch von mehr als zwei Partnern gegründet. Ein Mindestkapital ist für die Begründung einer OHG nicht erforderlich, sie muss jedoch zwingend in das Handelsregister eingetragen werden. Die Haftung eines Gesellschafter der OHG bleibt fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft bestehen, während nachträglich beitretende Mitglieder sofort auch für bestehende Verbindlichkeiten haften.