Im Außenhandel wird das offene Zahlungsziel bei Geschäften eingesetzt. Der Importeur hat in diesem Fall die Rechnungssumme erst einige Zeit nach Erhalt einer Lieferung und der dazugehörigen Rechnung zu begleichen. Dies in der Regel erst, wenn er die Ware weiterverkauft hat oder die Ware verwendet hat. Zahlt ein Importeur trotzdem bereits vorab, so kann er Skonto berechnen. Während für den Exporteur die Zahlungsbedingung offenes Zahlungsziel mit großem Risiko verbunden ist und er großes Vertrauen zu seinem Geschäftspartner haben muss, ist diese Zahlungsvereinbarung für einen Importeur sehr von Vorteil. Grundsätzlich erfolgt die Gewährung eines offenen Zahlungsziels nur bei einer regelmäßigen Auftragserteilung.