Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft wird von Freiberuflern gegründet zur Ausübung ihres Berufs. Zu Freiberuflern zählen unter anderem Ärzte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten und Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Die rechtliche Grundlage für sie bildet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Haftungsbeschränkung ist jedoch möglich. Ein Vertrag über eine Partnerschaftsgesellschaft muss schriftlich verfasst werden und Informationen wie den Namen und Sitz der Partnerschaft enthalten, den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf, die Namen der Partner und den Gegenstand der Partnerschaft. Zusätzlich ist eine Anmeldung der Partnerschaft erforderlich. Dazu beglaubigt ein Notar die Unterschriften der Partner und somit die Anmeldung beim Partnerschaftsregister. Zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft wird kein Mindestkapital benötigt.

^