Patentverwertungskartell

Bei einem Patentverwertungskartell handelt es sich um ein Produktionskartell zur gemeinsamen Verwertung eines im Besitz eines der beteiligten Unternehmen vorhandenen oder durch Lizenzerwerb nutzbaren Patentes. Ein Patentverwertungskartell ist nicht grundsätzlich untersagt, es muss lediglich bei der Wettbewerbsbehörde angemeldet werden und wird genehmigt, sofern nicht eines der beteiligten Unternehmen eine deutlich marktbeherrschende Stellung innehat. Ein häufiger Grund für ein Patentverwertungskartell besteht darin, dass die Weiterentwicklung einer patentierten Erfindung zur Serienreife in den meisten Fällen weitere kostspielige Forschungen erfordert, welche weder der Patentinhaber noch ein einzelnes zur Patentverwertung berechtigtes Unternehmen alleine tragen kann.

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