Pauschalwertberichtigung

Generell wird bei der Pauschalwertberichtigung das Ausfallrisiko von Forderungen berücksichtigt. Dabei wird ein Verfahren angewendet, bei dem einzelne Forderungen bewertet werden. Es wird stattdessen ein Pauschalbetrag auf Forderungen erhoben. Dieser Betrag richtet sich nach den Unternehmenserfahrungen. Insbesondere berücksichtigt wird eben in diesem Fall das allgemeine Ausfallrisiko der Forderungen. Hierbei werden auch die Forderungsausfälle der zurückliegenden Jahre zugrunde gelegt. In den meisten Fällen handelt es sich um Forderungsausfälle der zurückliegenden drei bis fünf Jahre. Die Pauschalwertberichtigung wird auch kurz als PWB bezeichnet. Zusätzlich zur Pauschalwertberichtigung gibt es auch die Einzelwertberichtigung. In diesem Fall wird das Ausfallrisiko eines Geschäfts- oder Vertragspartners genauer untersucht.

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