Unter einem Pauschbetrag versteht man einen bestimmten Mindestbetrag, für den keine Belege nachgewiesen werden müssen und der trotzdem angerechnet wird. Dies ist für Finanzbehörden von Vorteil, da so durch unnötige Prüfungen der Verwaltungsaufwand verringert wird. Dabei gibt es verschiedene Pauschbeträge. So etwa den Behinderten Pauschbetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder auch einen Sparer-Pauschbetrag. Dieser ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Demnach gibt es verschiedene Betragsgrenzen, bei denen Geldanlagen als steuerfrei gelten. Ledige Personen verfügen über einen Freibetrag in Höhe von 801 Euro, bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag. Hierfür muss jedoch ein Freistellungsauftrag erteilt werden bei dem jeweiligen Geldinstitut. So wird die Abgeltungssteuer nicht einbehalten.