Pendlerpauschale

Die (in Österreich auch das) Pendlerpauschale berücksichtigt die für den Weg zur Arbeitsstätte aufzubringenden Kosten. Die Pendlerpauschale wird in Deutschland unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt und kann somit auch bei der Nutzung eines Fahrrades in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für die Berechnung der Pendlerpauschale ist grundsätzlich die kürzeste Strecke; Ausnahmen sind möglich, sofern das Finanzamt diese als nicht verkehrsgünstig anerkennt. Die offizielle Bezeichnung für die Pendlerpauschale in Deutschland lautet Entfernungspauschale. In Österreich ist hingegen Pendlerpauschale auch der offiziell verwendete Begriff für die steuerliche Berücksichtigung einer Entfernung von mehr als zwanzig Kilometern zur Arbeitsstelle, während geringere Distanzen pauschal durch den Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt wird. Ausnahmsweise gilt auch bei kürzeren Entfernungen in Österreich eine Pendlerpauschale, sofern keine nutzbaren öffentlichen Verkehrsmittel zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz verkehren.

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