Pensionsverpflichtung

Eine Pensionsverpflichtung besteht darin, dass ein Unternehmen oder ein Unternehmer einer Hinterbliebenenversorgung, Altersversorgung oder Invalidenversorgung zustimmt. Eine Pension ist für die Zeit gedacht, wenn ein Mitarbeiter eines Betriebs in Rente geht, aus dem Betrieb ausscheidet. Für die dann fälligen Zahlungen werden Rückstellungen gemacht. Mit ihrer Auflösung können so die Zahlungen beglichen werden. Dabei gibt es verschiedene Vorgaben bezüglich der Pensionsrückstellungen. So kann eine Bildung nur erfolgen, wenn eine schriftliche Pensionszusage vorliegt. Hierin müssen eindeutige Informationen zu finden sein bezüglich der Art und der Form der möglichen Leistungen sowie unter anderem Angaben zur Höhe der Summe. Des Weiteren kann eine Pensionsrückstellung nur in dem Jahr erfolgen, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte sein 27. Lebensjahr vollendet hat.

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