Pensionszusage

Unter einer Pensionszusage wird die Zusicherung gegenüber einem Arbeitnehmer verstanden, ihm eine Altersversorgung in Form einer lebenslänglichen Rente, auch der Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenrente zu bieten. Dabei wird eine Pension auch als Rente oder Ruhegehalt bezeichnet. Es handelt sich um ein Einkommen, das in regelmäßigen Abständen ausbezahlt wird und ist für die finanzielle Versorgung im Alter gedacht. Dabei wird eine Pension in Deutschland lediglich an bestimmte Personenkreise gezahlt wie unter anderem an Soldaten, Pfarrer, Beamte oder Richter. Die Empfänger einer Pension müssen demnach im öffentlich-rechtlichen Dienst tätig gewesen sein und das Pensionsalter erreichen. Außerdem muss vor dem Beginn eine Dienstzeit von wenigstens fünf Jahren bestanden haben.

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