Personalverkauf

Vor der Verlängerung der Öffnungszeiten und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Einzelhandel führten große Verbrauchermärkte häufig den Personalverkauf vor der Öffnung des Ladens für Kunden durch. Diese Vorgehensweise verhinderte den Ladendiebstahl durch Mitarbeiter und mögliche Missverständnisse. Ein Rabatt war mit dem Personalverkauf außerhalb der Ladenöffnungszeiten nicht zwingend verbunden. Heute ist vor allem die zweite Bedeutung des Begriffs Personalverkauf wichtig. Hierbei handelt es sich um ausschließlich während festgelegter Zeiträume gewährte Personalrabatte. Immer mehr Unternehmen öffnen den Personalverkauf, indem sie ihren Mitarbeitern die Weitergabe der entsprechenden Berechtigungsausweise an ihre Freunde ausdrücklich erlauben. Auf diese Weise ist der Personalverkauf faktisch die Bezeichnung für eine zeitlich begrenzte Rabattaktion.

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