Pfandauktionen

Auf Pfandauktionen werden nicht eingelöste Pfandgegenstände versteigert. Die Versteigerung erfolgt durch den Zuschlag an den Meistbietenden, spätere Reklamationen der ersteigerten Gegenstände sind ausgeschlossen. In der Regel ist eine Besichtigung der auf einer Pfandauktion zur Versteigerung kommenden Güter möglich. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich an Ort und Stelle in bar. Ein eventueller Mehrerlös der Pfandauktion steht abzüglich der Kosten und naturgemäß um den Betrag des nicht eingelösten Pfandkredites vermindert dem Kunde des Leihhauses und nicht dem Pfandleiher zu. Das Risiko eines den Kredit und die Kosten nicht deckenden geringen Erlöses auf einer Pfandauktion trägt hingegen der Pfandleiher, worin die Hauptursache für die hohen Abschläge vom tatsächlichen Wert bei der Ermittlung des Pfandkreditbetrages liegt.

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