Pfandbriefgeschäft

Das Pfandbriefgeschäft gehört zu den Bankgeschäften. Für die Durchführung des Pfandbriefgeschäftes ist eine Lizenz als Pfandbriefbank erforderlich, die sowohl Spezialbanken im Bereich der Realkreditinstitute als auch größere Universalbanken beantragen können. Die Mindestanforderung an die Lizenzerteilung für das eigenständige Pfandbriefgeschäft ist ein Kernkapital von 25 Millionen Euro. Kleinere Banken haben jedoch die Möglichkeit, sich über eine Kooperation mit einer als Pfandkreditbank anerkannten Bank am Pfandbriefgeschäft zu beteiligen. Aus Anlegersicht besteht die Beteiligung am Pfandbriefgeschäft im Kauf von Pfandbriefen sowie im Erwerb von Fondsanteilen eines Pfandbrieffonds. Das Pfandbriefgeschäft gehört für Geldanleger zu den sichersten Geschäften, da alle Anteile durch mit einer Grundschuld abgesicherte Kreditforderungen geschützt sind.

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