Pfandbrieflizenz

Die Pfandbrieflizenz bedeutet, dass eine damit ausgestattete Bank Pfandbriefe ausgeben und auf diese Weise die von ihr vergebenen Immobilienkredite direkt refinanzieren kann. Die Vergabe von Pfandbrieflizenzen erfolgt an Realkreditinstitute als Spezialbanken ebenso wie an Universalbanken. Voraussetzung für den Erhalt einer Lizenz als Pfandbriefbank ist ein Kernkapital in Höhe von mindestens 25 Millionen Euro. Kleinere Institute, welche die Bedingungen für die Erteilung einer eigenen Pfandbrieflizenz nicht erfüllen, können ihre Immobiliendarlehen mithilfe einer anerkannten Pfandbriefbank refinanzieren. Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Pfandbrieflizenz ist das Bestehen einer Banklizenz. Seit den 2010er Jahren gehen Sparkassen verstärkt dazu über, eine eigenständige Pfandbrieflizenz zu beantragen.

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