Pflegekostensätze

Pflegekostensätze sind die pauschal festgelegten Sätze für die stationäre Pflege im Heim. Bei der ambulanten Pflege gelten für viele Verrichtungen ebenfalls pauschale Pflegekostensätze, deren Bezahlung durch die gesetzliche Pflegeversicherung die Vergütung für die Pflegeleistungen darstellt. Die Pflegekostensätze stationärer Einrichtungen müssen Regeln für Sonderfälle wie die Nichtteilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung enthalten. In einer weiteren Bedeutung verwenden auch Kliniken und Krankenkassen den Begriff Pflegekostensätze für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung. Die Form der Vergütung von Klinikleistungen hat sich jedoch in den letzten Jahren verändert, indem für immer mehr Krankheiten Fallpauschalen anstelle der Vergütung der Pflegekosten nach Tagessätzen zur Anwendung kommen.

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