Eine anteilige Prämienrückgewähr erfolgt bei manchen Versicherungsverträgen, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines festgelegten Zeitraumes keine oder nur genau definierte Leistungen in Anspruch genommen hat. In der privaten Krankenversicherung ist für die Prämienrückgewähr bei vielen Versicherern der Besuch der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen Voraussetzung. Der Sinn einer Prämienrückgewähr wird zum Teil kontrovers diskutiert, da gerade in der Krankenversicherung der Verzicht auf eine zeitige Behandlung zu erhöhten Kosten durch verschleppte Krankheiten führen kann. Die Unfallversicherung mit anteiliger Prämienrückgewähr stellt tatsächlich eine Kombination einer Lebensversicherung mit einer klassischen Absicherung gegen Unfallfolgen dar, woraus sich die langen Mindestlaufzeiten der meisten Versicherungsgesellschaften erklären lassen.