Bei der einfachen Form einer Preisabsprache vereinbaren Produzenten oder Händler, für einzelne Produkte einen einheitlichen Preis festzulegen. Eine leichtere Form der Preisabsprache liegt vor, wenn sie sich lediglich auf einen Mindestpreis verständigen. Kompliziertere Preisabsprachen beruhen darauf, dass je nach Gebiet oder in Ausschreibungen abwechselnd einer der Kartellteilnehmer den günstigsten Preis verlangt. Preisabsprachen zwischen verschiedenen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Entsprechende Absprachen zwischen verschiedenen Filialen eines Betreibers sind hingegen in der Regel statthaft. Sie dienen vor allem dazu, neue oder einen schlechten Umsatz aufweisende Verkaufsstellen zu fördern. Verstöße gegen das Verbot der Preisabsprache werden als Preiskartelle bezeichnet.