Preisbindung

Preisbindung bedeutet, dass der Hersteller einen verbindlichen Verkaufspreis vorgibt, in sozialistischen Ländern trat der Staat an die Stelle des Herstellers und legte den Einheitsverkaufspreis (EVP) fest. In Deutschland ist eine Preisbindung grundsätzlich mit Ausnahme der ausdrücklich untersagt, Ausnahmen bestehen bei einigen Produkten, für welche der Gesetzgeber die Preisbindung ausdrücklich vorsieht. Hierzu gehören Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Tabakwaren. Das Verbot der Preisbindung bedeutet faktisch auch, dass Handelsunternehmen und Franchise-Geber ihren selbstständigen Partnern keine Verkaufspreise vorschreiben dürfen, so dass die Werbung für Produkte bei der Preisnennung den Zusatz trägt, dass der genannte Preis bei teilnehmenden Partnern gilt.

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