Preiskartell

Bei Preiskartellen vereinbaren verschiedene Unternehmen einen einheitlichen Verkaufspreis oder legen Mindestpreise fest. Besonders bei Ausschreibungen legen Preiskartelle für jedes ihrer Mitglieder unterschiedliche Preise fest und bestimmen so, dass alle Teilnehmer annähernd gleich oft den Zuschlag erhalten. Die Bildung eines Preiskartells beeinflusst den Markt und ist aus diesem Grund grundsätzlich verboten. Die meisten Preiskartelle dienen nicht alleine der Vereinheitlichung des Verkaufspreises, sondern beziehen sich gleichzeitig auf die Angleichung der Zahlungsbedingungen. Es gibt Einzelfälle, in welchen Preiskartelle auf Grund politischer Vorgaben zugelassen oder sogar erwünscht sind, ein typisches Beispiel für ein vom Gesetzgeber ausdrücklich begrüßtes Kartell ist die Vereinbarung der meisten Banken, das Entgelt für Fremdabhebungen an Geldautomaten auf 1,95 Euro pro Fall zu beschränken.

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