Preisobergrenze

In der Betriebswirtschaftslehre stellt die Preisobergrenze den Höchstbetrag dar, den der Betrieb für den Erwerb von Produktionsmittel zahlen kann oder will. Das Bestehen einer Preisobergrenze ist die Folge davon, dass ein Unternehmen seinerseits die Produkte nicht zu überhöhten Preisen verkaufen kann und somit die Gestehungskosten begrenzen muss. In der Wirtschaftslehre der privaten Haushalte ist die Preisobergrenze der Betrag, den der Haushalt maximal für eine nicht zwingend benötigte Ware bezahlen will. Falls die Verkaufspreise der angebotenen Produkte die Preisobergrenze überschreiten, verzichten private Haushalte auf den Kaufvorgang. In gelenkten Wirtschaften legt der Staat für einzelne Produkte Preisobergrenzen fest.

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