Preisuntergrenze

Die Preisuntergrenze gibt den Preis an, bei dessen Unterschreitung ein Unternehmen auf dem Markt auf Grund der durch eine zu geringe Preiserhebung eingetretenen Verluste nicht bestehen kann. Dabei ist zwischen einer kurzfristigen und der langfristigen Preisuntergrenze zu unterscheiden. Die langfristige Preisuntergrenze entspricht dem für einen kostendeckenden Vertrieb erforderlichen Mindestverkaufspreis, wobei alle festen und alle variablen Kosten eingerechnet werden. Die kurzfristige Preisuntergrenze deckt nur die variablen Kosten, während die fixen Kosten von dieser nicht abgedeckt werden. Grundsätzlich ist die kurzfristige Preisuntergrenze bei einem Teil des Sortiments anwendbar, wenn andere Produkte deutlich oberhalb der langfristigen Preisuntergrenze verkauft werden können und somit eine Querfinanzierung der Fixkosten eintritt. Eine Sonderform der Preisuntergrenze wird als liquiditätsorientierte Preisuntergrenze bezeichnet; sie enthält ergänzend zur kurzfristigen Preisuntergrenze auch die sich kurzfristig auf die Liquidität des Betriebes auswirkenden Fixkosten.

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