Primäreinkommen

Das Primäreinkommen bezeichnet in erster Linie das aus eigener Arbeitstätigkeit erzielte Einkommen. Des Weiteren gehören ihm nach der üblichen Definition aus vorhandenem Guthaben erzielte Einnahmen wie Zinsen und Mieteinnahmen an. Uneinheitlich und unter Wirtschaftsfachleuten umstritten ist die Zuordnung gesetzlicher Renten zum Primär- oder zum Sekundäreinkommen. Die Regelaltersgrenze kann wahlweise als staatliche Zahlung oder als nachgelagerte Bezahlung der während des Berufslebens erbrachten Arbeitsleistung interpretiert werden. Im Idealfall beziehen die mit Abstand meisten Haushalte innerhalb einer Volkswirtschaft überwiegend dem Primäreinkommen zuzurechnende Einkünfte, tatsächlich spielt das Sekundäreinkommen wie das Arbeitslosengeld für die Finanzierung des Lebensbedarfes eine große Rolle.

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