Das Produkthaftpflichtgesetz regelt die Produkthaftung. Es besagt, dass Hersteller für durch eines ihrer Produkte entstandene Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden haften, auch wenn sie objektiv keine Schuld trifft. Das Produkthaftpflichtgesetz weitet die Produkthaftung auch auf Fälle auf, in welchen Produkte anders als vorgesehen verwendet werden. Im Gegensatz zur Produkthaftung in den USA beschränkt das deutsche Produkthaftpflichtgesetz die Produkthaftung jedoch auch ohne explizite Warnhinweise auf nicht vorgesehene Anwendungen eines Produktes, mit welchen der Hersteller nach allgemeiner Lebenserfahrung rechnen muss. Produzenten können sich vor den Ansprüchen auf Grund des Produkthaftpflichtgesetzes durch den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung schützen.