Progressionsgrenze

Bei der Einkommensteuer bezeichnet die Progressionsgrenze den Betrag des zu versteuernden Einkommens, bei dessen Erreichen nicht mehr die Progressionstabelle zur Anwendung kommt, sondern der Steuerpflichtige den Spitzensteuersatz bezahlen muss. In einer weiteren Bedeutung wird der Begriff für die Ermittlung des Grenznutzens einer Erhöhung des Bruttoeinkommens verwendet. Im Versicherungswesen besteht die Möglichkeit, bei Verträgen mit einer progressiven Steigerung von Beiträgen und Leistungen eine Provisionsgrenze festzulegen. In diesem Fall erfolgt beispielsweise bei einer grundsätzlich vereinbarten Erhöhung gemäß der Inflationsrate diese maximal bis zur zusätzlich festgelegten Progressionsgrenze. Bei strategischen Wetten kann der Spielteilnehmer selbst eine Progressionsgrenze als Höchsteinsatz festlegen und die bereits getätigten Einsätze als verloren akzeptieren, wenn der folgende Spieleinsatz den Grenzbetrag übersteigen würde. Zusätzlich gibt der vom Veranstalter festgelegte Maximaleinsatz eine Progressionsgrenze vor.

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