Progressionsstufen

Progressionsstufen kommen im Steuerrecht zur Anwendung, da der Steuersatz vom Eingangssatz bis zum Spitzensteuersatz kontinuierlich ansteigt. Bei der Unfallversicherung und bei damit vergleichbaren Versicherungen bedeuten die Progressionsstufen, dass bei einer nur teilweisen Invalidität nicht die volle Versicherungssumme, sondern nur ein anhand der erlittenen Schädigung ermittelter Teilbetrag zur Auszahlung kommt. Bei strategischen Sportwetten werden die Stufen, in denen nach einer verlorenen Wette der Einsatz zu erhöhen ist, ebenfalls als Progressionsstufen bezeichnet. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine regelmäßige Verdopplung handeln, vielmehr ist bei Wetten mit üblicherweise 3:1 übersteigenden Quoten auch die Progressionsfolge 1-1-1-2-3-4 denkbar.

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