Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt bezieht sich auf das Steuerrecht und kommt in Deutschland bei der Berechnung der Einkommensteuer zur Anwendung. Er besagt, dass bestimmte Einkünfte zwar steuerfrei bezogen werden dürfen, aber bei der Ermittlung des für den persönlichen Steuersatz maßgeblichen Einkommens dennoch berücksichtigt werden. Somit führt der Progressionsvorbehalt möglicherweise dazu, dass grundsätzlich steuerfreie Einkommensbestandteile die Steuerlast erhöhen. Der Progressionsvorbehalt wird damit begründet, dass der Steuersatz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt und diese auch durch steuerfreie Bezüge zunimmt. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen unter anderem das Elterngeld, das Krankengeld und das Verletztengeld, deren Angabe in der Einkommensteuererklärung somit erforderlich ist.

^