Prolongationsvereinbarung

Mittels einer Prolongationsvereinbarung werden befristete Finanzgeschäfte zeitlich verlängert. Grundsätzlich bedarf eine Prolongationsvereinbarung der Zustimmung beider Vertragspartner; in einigen Fällen sieht der ursprüngliche Vertrag jedoch ein einseitiges Prolongationsrecht vor. Grundlegend für eine Prolongationsvereinbarung ist, dass der Vertrag während ihres Treffens noch läuft und dass mit Ausnahme einer eventuellen Zinsanpassung keine neuen Vereinbarungen getroffen werden; in anderen Fällen handelt es sich nicht um eine Prolongationsvereinbarung, sondern um den Abschluss eines Folgevertrages. Mittels einer Prolongationsvereinbarung lassen sich negative Konsequenzen einer verspäteten Darlehens- oder Kredittilgung verhindern. Rechtlich gesehen ist die Prolongationsvereinbarung eine Vereinbarung über eine begrenzte nachträgliche Vertragsänderung.

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