Provision

Eine Provision im steuerrechtlichen Sinn liegt vor, wenn ein Freiberufler oder Selbstständiger eine Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertrages erhält. Provisionen können als Einmalzahlungen, bei langfristig laufenden Verträgen aber auch regelmäßig während der Vertragslaufzeit gezahlt werden. Grundlage für die Berechnung der Provision ist die getroffene Provisionsvereinbarung. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile bei angestellten Mitarbeitern werden nicht nur umgangssprachlich, sondern auch in Arbeitsverträgen oftmals als Provisionen bezeichnet; steuerrechtlich handelt es sich dabei jedoch um ein Arbeitsentgelt und nicht um eine Provision. Diese Differenzierung ist besonders hinsichtlich der Umsatzsteuer wichtig, da Provisionen im steuerrechtlichen Sinn im Gegensatz zu Arbeitsentgelten mit wenigen Ausnahmen umsatzsteuerpflichtig sind.

^