Im Vertragsrecht bedeutet die Provisionsbasis, dass die Bezahlung eines Mitarbeiters anhand der durch diesen erzielten Umsätze erfolgt. Eine vollständige Bezahlung auf Provisionsbasis ist nur bei freien Mitarbeitern möglich, während bei Angestellten die Provision neben dem Festgehalt einen Teil der Vergütung bildet. Neben der Provisionsbasis setzt die Rechtsstellung als freier Mitarbeiter voraus, dass dieser nicht (vollständig) in die Hierarchiestrukturen des Unternehmens eingeschlossen und nur beschränkt weisungsgebunden ist. In einer zweiten Bedeutung meint die Provisionsbasis die Grundlage, welche der Berechnung des Provisionsanspruches dient. Als diese wird zumeist der Umsatz verwendet, wobei der Umgang mit Rabatten und möglichen Zahlungsausfällen vertraglich zu klären ist.