Provisionsvereinbarung

Eine Provisionsvereinbarung ist eine Vereinbarung über den Grund und die Höhe künftig zu zahlender Provisionen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollte die Provisionsvereinbarung eindeutige Regelungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Provision und zu deren eventueller Rückerstattung enthalten. Eine Provisionsvereinbarung kann bei Arbeitsverträgen als Ergänzung zur Gehaltsvereinbarung enthalten sein, wenn dem Arbeitnehmer neben dem Festgehalt eine Umsatzbeteiligung gezahlt werden soll. Im Geschäftsverkehr ist die Provisionsvereinbarung nicht vollkommen frei, da in einigen Bereichen gesetzliche Beschränkungen gelten. Dass gilt unter anderem bei der Maklerprovision für Mietwohnungen und private Kaufimmobilien sowie in der privaten Krankenversicherung. Anstelle der üblichen Zahlung der Maklerprovision durch den Mieter kann der Vermieter mit dem Makler eine Provisionsvereinbarung treffen, wonach er die Maklerprovision übernimmt.

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