Provisionszahlung

Die Provisionszahlung bedeutet die Bezahlung einer vereinbarten Provision. Bei der Maklerprovision erfolgt die Provisionszahlung an den Makler, sobald der Mietvertrag oder der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Bei Versicherungsverträgen nimmt der Kunde die Provisionszahlung mit den Prämienzahlungen während der ersten Versicherungsjahre vor, während die Versicherungsgesellschaft die Provision sofort an den Versicherungsmakler ausschüttet. Mit Handelsvertretern wird üblicherweise eine monatliche Provisionsabrechnung und Provisionszahlung vereinbart, wobei Abweichungen möglich sind. Bei Provisionszahlungen an Angestellte, welche die vereinbarte Provision zusätzlich zu ihrem Festgehalt erhalten, ist hingegen die Provisionsauszahlung mit dem Gehalt zusammen üblich. Die Höhe der Provisionszahlung ist in einigen Bereichen wie der Immobilienvermittlung und der privaten Krankenversicherung gesetzlich begrenzt.

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