Publizitätspflicht

Die Publizitätspflicht bezieht sich in einem unterschiedlichen Umfang auf Kapitalgesellschaften sowie auf Personenhandelsgesellschaften, welche keine natürliche Person als haftenden Gesellschafter aufweisen, sowie auf an der Börse notierten Aktiengesellschaften. Die Publizitätspflicht der meisten Kapital- und Personengesellschaften beschränkt sich auf die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses im Elektronischen Bundesanzeiger, wobei der Umfang der Offenlegungspflicht je nach Größe der Gesellschaft variiert. Für Aktiengesellschaften gelten deutlich erweiterte Publizitätspflichten, da geschäftliche Informationen ebenso wie Aktienkäufe und Aktienverkäufe der Vorstände für Anlageentscheidungen maßgeblich sein können. Die Deutsche Börse AG hat die gesetzlichen Publizitätspflichten für wichtige Börsensegmente zusätzlich verschärft.

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